Versand

Liefer- und Montageservice
Bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie zwischen den folgenden Lieferoptionen auswählen:

 

Selbstabholung
Bestellte Ware kann innert maximal 15 Arbeitstagen nach Wareneingang und Abholavisierung bei UNIKATAN abgeholt werden.
Nach diesem Zeitpunkt kann UNIKATAN dem Käufer einen Unkostenbeitrag von 10% des Warenwerts für die Lagerung der Ware belasten. Ware, welche innert drei Monaten nicht abgeholt wird, kann UNIKATAN auf Kosten des Käufers vernichten lassen, wobei der Kaufpreis in jedem Fall zu bezahlen ist.
Selbstabholung – schweizweit

 


Versand

  • Paketdienst
Pakete können mit einem Paketdienst auf Kosten und Gefahr des Käufers an eine Lieferadresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein zugestellt werden.
Im Checkout können Sie die von Ihnen gewünschte Versandart auswählen.
Bei Paketsendungen gilt grundsätzlich ein Versand/Lieferung bis an die erste Haustüre (nicht an den Verwendungsort).
Als Erfüllungsort gilt der Versandort. In eigenem Ermessen kann UNIKATAN entscheiden, ob Artikel durch UNIKATAN selbst geliefert werden.
Versandfähige Artikel sind entsprechend gekennzeichnet und mit der schweizerischen Post zu folgenden Tarifen zugestellt:
Versand B-Post bis 2kg:   CHF   8.50.- pro Bestellung.
Versand A-Post bis 10kg: CHF 13.50.- pro Bestellung.
Versand B-Post bis 10kg: CHF 11.50.- pro Bestellung.
Versand Sperrgut B-Post: CHF 30.50.- pro Artikel (wird per B-Post geliefert)
Lieferungen durch UNIKATAN
  • Lieferung Bordsteinkante:
Wollen Sie sich die Lieferkosten sparen, so bieten wir Ihnen eine schweizweit kostenlose Lieferung bis an den durch einen LKW zufahrtsfähigen Strassenrand der angegebenen Lieferadresse. Bitte beachten Sie hier, dass unsere Mitarbeiter nicht verpflichtet sind die Ware bis zur Haus- oder Wohnungstüre zu liefern. 
Lieferung Bordsteinkante – schweizweit kostenlos
  • Lieferung frei Verwendungsort
Lieferung von Paletten, Sperr- oder Stückgut bis an den Verwendungsort ist gegen eine schweizweit gültige Pauschale möglich. Dies muss bei der Bestellung oder spätestens bei der Zustellavisierung mitgeteilt werden. In diesem Fall bringen unsere Mitarbeiter die Ware bis an den gewünschten Verwendungsort, zum Beispiel ins Wohnzimmer oder in den Keller. Dieser Service beinhaltet lediglich die Lieferung an den Verwendungsort. Montagen oder Rücknahmen von alten Produkten oder Verpackungsmaterialien sind dabei nicht inbegriffen.
Bitte prüfen Sie zudem im vorab, ob die Lieferung in Ihre Wohnung mit zwei Mann überhaupt möglich ist. Sollte es z.B. wegen einem zu engen Treppenhaus oder zu kleinem Lift nicht möglich sein das Möbel an seinen Verwendungsort zu bringen, so behalten wir uns das Recht vor, die Lieferung abzubrechen. Allfällige Kosten der Möbellieferung werden auch in diesem Fall verrechnet.
Lieferung frei Verwendungsort – CHF 199.- schweizweit pauschal
  • Lieferung mit Montage
UNIKATAN liefert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers an die vom Käufer mitgeteilte Lieferadresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein aus und montiert diese. Als Erfüllungsort gilt der Ort der Übergabe an den Transporteur. Für die Lieferung und Montage berechnet UNIKATAN eine Pauschale, welche während des Bestellprozesses separat ausgewiesen wird. Sofern zur Montage Hilfsmitteln wie Umzugslift, Kranvorrichtung oder ähnliches notwendig ist, kann UNIKATAN dies dem Käufer zusätzlich in Rechnung stellen. UNIKATAN übernimmt keine Haftung für Schäden, welche bei Wandmontagen entstehen (insbesondere nicht in Bezug auf allfällige Wasser'-, Elektro- oder sonstige Leitungen).
Lieferung mit Montage – Bis CHF  1'000.- Warenwert - CHF 259.-
– Bis CHF  2'000.- Warenwert - CHF 299.-
– Bis CHF  5'000.- Warenwert - CHF 399.-
– Bis CHF 10'000.- Warenwert - CHF 589.-
– Ab CHF 20'000.- Warenwert - auf Anfrage
Ware wird nach erfolgtem Zahlungseingang beim Hersteller bestellt. Von UNIKATAN angegebene Lieferfristen sind nicht verbindlich. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie bei Lieferverzögerungen, die bis zu zwei Monaten dauern, nicht berechtigt sind, die Annahme der bestellten Ware zu verweigern, den Vertrag aufzuheben, Schadenersatz zu fordern oder den Kaufpreis zurückzuverlangen. In keinem Fall haftet UNIKATAN für einen allfälligen Verspätungsschaden des Kunden. Zu beachten ist, dass während Feiertagen, saisonale Pausen (Sommer, Weihnachtszeit usw.) etc. seitens unserer Partner oder aufgrund Epidemien/Pandemien, Verzögerungen bei der Auslieferung, Versand und Bereitstellung der Abholaufträge, entstehen können.